Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen des Leistungserbringers, Verbund Perspektive, Hannoversche Str. 12a, 30938 Burgwedel, (nachfolgend „Leistungserbringer“), die im Rahmen von Verträgen mit dem Auftraggeber erbracht werden. Die Leistungen beziehen sich insbesondere auf
Online-Marketing und Performance-Marketing zur Leadgenerierung und Mitarbeitergewinnung.
(2) Das Angebot des Leistungserbringers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, die Leistungen ausschließlich für gewerbliche oder geschäftliche Zwecke in Anspruch zu nehmen.
(3) Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn der Leistungserbringer diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.


2. Leistungen des Leistungserbringers
(1) Der Leistungserbringer erbringt Leistungen im Bereich Online-Marketing und Performance-Marketing, insbesondere die Generierung von Leads und Anfragen durch Werbemaßnahmen.
(2) Der Auftraggeber bestimmt das Budget für Werbemaßnahmen, das zusätzlich zur Vergütung an den Leistungserbringer zu zahlen ist. Die Abrechnung der Werbekosten erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und den jeweiligen Plattformen (z.B. Facebook, Google Ads).
(3) Der Leistungserbringer schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine feste Anzahl an Leads oder Mitarbeitern. Die Performance der Maßnahmen ist nicht garantiert.
(5) Plattformen wie Facebook, LinkedIn, Instagram und ähnliche können im Einzelfall Werbekampagnen, die der Leistungserbringer für den Auftraggeber erstellt hat, ohne Angabe von Gründen aussetzen. Ebenso haben diese Plattformen die Möglichkeit, Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Auftraggebers temporär oder dauerhaft zu sperren. Der Leistungserbringer hat keinen Einfluss auf diese Entscheidungen. Der Vergütungsanspruch des Leistungserbringers bleibt in diesem Fall dennoch bestehen.
(4) Der Leistungserbringer kann zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) hinzuziehen.


3. Vertragsschluss und Kommunikation
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots des Auftraggebers durch den Leistungserbringer zustande. Der Vertrag wird erst verbindlich, wenn das angenommene Angebot des Auftraggebers vom
Leistungserbringer schriftlich bestätigt wird. Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Absprachen, die von der ursprünglichen Vereinbarung abweichen, sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungserbringer
schriftlich bestätigt werden.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zugangsdaten, Passwörter und sonstige vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.


4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Angebot des Leistungserbringers.
(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
(3) Sofern ein Abonnement vereinbart wurde, ist die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Weitere Raten sind, sofern nicht anders vereinbart, jeweils monatlich im Voraus zu zahlen.
(4) Wird eine Ersteinrichtung oder Setup-Gebühr vereinbart, ist diese – sofern nicht anders vereinbart – nur einmalig mit Vertragsschluss fällig. Bei Vertragsverlängerungen fällt diese Gebühr nicht erneut an.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber zur Vorleistung verpflichtet. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
(6) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.
(7) Unterlässt der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkungshandlung, die die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Leistungserbringer verhindert, bleibt der Vergütungsanspruch des Leistungserbringers grundsätzlich unberührt.
(8) Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen ein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.


5. Verzug
(1) Ist der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, kann der Leistungserbringer nach einer erfolglosen Abmahnung den Vertrag außerordentlich kündigen und die noch offene Vergütung als Schadensersatz geltend machen.


§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Alle vertraglich zugesagten Leistungen des Leistungserbringers werden grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit erbracht.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Leistungserbringer zu jedem Zeitpunkt alle erforderlichen Informationen erhält, die notwendig sind, um das bestmögliche Ergebnis der vereinbarten Leistungen zu erreichen. Sollte der Leistungserbringer daran gehindert werden, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, und die Ursache
der Behinderung in der Sphäre des Auftraggebers liegen, bleibt der Vergütungsanspruch des Leistungserbringers unberührt.
(3) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Inhalte und stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere nicht gegen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Strafrecht, Jugendschutzrecht, Datenschutzrecht oder ähnliche Vorschriften. Der
Leistungserbringer ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Auftraggebers zu überprüfen.
(4) Der Leistungserbringer ist berechtigt, alle vertraglich vereinbarten Termine – soweit die Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. bei Fotoshootings oder Videodrehs) – digital durchzuführen, etwa via Zoom, Teams, Skype, TeamViewer oder ähnliche Plattformen.
(5) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die notwendigen technischen Voraussetzungen bereitzustellen, um das Angebot des Leistungserbringers in vollem Umfang nutzen zu können. Im Falle technischer Probleme im Zusammenhang mit dem bereitgestellten Angebot ist der Auftraggeber verpflichtet, aktiv an der Lösung der Probleme mitzuwirken.


7. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Sofern keine Laufzeit vereinbart wurde, gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten.
(2) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, sofern keine der Parteien mindestens einen Monat vor Ablauf schriftlich kündigt.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Onboarding-Gespräch, spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Setup-Gebühr bleibt davon unberührt.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§8 Haftung
(1) Der Leistungserbringer haftet dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach folgender Maßgabe:
a. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Leistungserbringers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Leistungserbringer uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Für Schäden, die auf einer (leicht) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Leistungserbringer oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Leistungserbringer unter Begrenzung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Unberührt bleibt eine Haftung aus der Nichteinhaltung einer Garantie oder einer zugesicherten Eigenschaft sowie aus einem Umstand, den der Leistungserbringer oder einer seiner Vertreter arglistig verschwiegen hat.


§ 9 Urheberrecht, Schutzrechte Dritter
(1) Der Auftraggeber räumt dem Leistungserbringer das uneingeschränkte Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen zu nutzen. Einschränkungen dieses Nutzungsrechts bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass sämtliche an den Leistungserbringer überlassenen Arbeitsmaterialien frei von Rechten Dritter sind oder die zur Nutzung erforderlichen Einwilligungen oder Lizenzen vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Leistungserbringer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechten, die entgegen Satz 1 bestehen, erhoben werden.


§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Der Leistungserbringer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Vertragsdurchführung. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen des
Vertragsverhältnisses bekannt werden, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten.


§ 11 Urheberrecht
(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber räumt dem Leistungserbringer an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
noch nicht bekannt waren.
(3) Der Auftraggeber stellt den Leistungserbringer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung geistigen Eigentums oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig sind oder mit Rechten Dritter belastet sind, erhoben werden, vollumfänglich frei. Dies umfasst auch sämtliche Rechtsverteidigungskosten, einschließlich Anwaltsgebühren und etwaige Schadensersatzforderungen.
(4) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte während der Vertragslaufzeit. Nach Vertragsende erlischt dieses Recht, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine weitergehende Nutzung durch den Leistungserbringer gewährt. Jegliche Weitergabe, Vervielfältigung oder sonstige unbefugte Nutzung der
Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung wird verfolgt und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
(5) Der Leistungserbringer ist berechtigt, Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.


§ 12 Widerrufsrecht
Der Leistungserbringer schließt ausschließlich mit Unternehmen i.S.d. § 14 BGB Verträge, sodass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht vereinbart.


§ 13 Referenznennung
Der Leistungserbringer darf den Auftraggeber in jeder Form zu Werbezwecken als Referenz nennen, ist zur Nennung aber nicht verpflichtet. Dies umfasst auch die Benutzung sämtlicher Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers. Abweichende Regelungen müssen gesondert vereinbart werden.


§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hannover.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Hannover.
(2) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang und gelten auch ohne Beachtung des Formerfordernisses (§ 305b BGB).
(3) Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
(4) Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Dafür wird der Leistungserbringer den Auftraggeber rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Auftraggeber angenommen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Regelung zu treffen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.