
Digitale Barrierefreiheit – Pflicht ab 2025, Chance für soziale Träger
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Webseiten in Deutschland barrierefrei nach WCAG 2.1 AA gestaltet sein. Für soziale Träger ist das eine große Chance: Sie zeigen Verantwortung, schaffen digitale Teilhabe und sichern sich rechtlich ab.




Warum Barrierefreiheit für soziale Träger unverzichtbar ist
Barrierefreiheit bedeutet, dass wirklich alle Menschen – mit und ohne Behinderung – Ihre Angebote online nutzen können. Für soziale Träger ist das besonders wichtig, denn ihr Auftrag ist es, Teilhabe zu ermöglichen. Gleichzeitig verbessert eine barrierefreie Website die Nutzerfreundlichkeit für alle und sorgt für eine bessere Sichtbarkeit im Netz.
Kennenlernen vereinbarenBarrierefreiheit sorgt dafür, dass alle Menschen – unabhängig von Behinderung, Alter oder technischer Ausstattung – Ihre Website nutzen können. Für soziale Träger:innen ist das gelebte Inklusion und Teil ihres Kernauftrags.
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer die Vorgaben der WCAG 2.1 AA nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen. Mit einer barrierefreien Website sind Sie auf der sicheren Seite.
Eine barrierefreie Website ist für alle angenehmer zu bedienen: klare Strukturen, gut lesbare Texte, logische Navigation. Auch ältere Nutzer:innen oder Menschen mit wenig Technik-Erfahrung profitieren davon.
Je zugänglicher Ihre Inhalte sind, desto mehr Menschen können diese erreichen. Eine barrierefreie Website erschließt Zielgruppen, die sonst ausgeschlossen wären, und steigert die Sichtbarkeit Ihrer Angebote.
Wer Barrierefreiheit ernst nimmt, zeigt Haltung. Eine inklusive Website sendet ein starkes Signal nach außen: Wir stehen für Teilhabe, Offenheit und moderne Kommunikation. Das stärkt Vertrauen und Reputation
Barrierefreie Websites sind technisch sauber und auf dem neuesten Stand. Sie sind robust gegenüber künftigen Entwicklungen und erfüllen auch kommende Anforderungen – eine Investition, die sich langfristig lohnt.
Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit gesetzliche Pflicht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit 2025, dass alle Websites mindestens die Anforderungen nach WCAG 2.1 AA erfüllen. Diese Standards sind europaweit durch die Norm EN 301 549 festgelegt.
Wer nicht handelt, riskiert Abmahnungen, Vertrauensverlust und rechtliche Konsequenzen.
Mindeststandard
Level A umfasst die grundlegendsten Anforderungen an Barrierefreiheit, z. B. Alt-Texte für Bilder, Tastaturbedienbarkeit und eindeutige Beschriftungen.
Ohne diese Basis ist eine Website für viele Menschen gar nicht nutzbar.
Gesetzliche Pflicht
Level AA baut auf A auf und ist ab Juni 2025 nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtend. Dazu gehören u. a. ausreichend hohe Farbkontraste, Untertitel für Videos, barrierefreie Formulare und eine klare Struktur.
Mit AA wird die Website für die große Mehrheit der Menschen zugänglich.
Höchster Standard
Level AAA geht über die Pflicht hinaus. Dazu gehören z. B. Inhalte in Leichter Sprache, Gebärdensprache für Videos und sehr hohe Kontraste.
AAA ist freiwillig, zeigt aber besonderes Engagement für Inklusion und macht Inhalte für noch mehr Menschen zugänglich.
So setzen wir Barrierefreiheit für Sie um
Kennenlernen vereinbarenWir entwickeln Websites von Anfang an barrierefrei – keine nachträglichen Flicklösungen, sondern nachhaltige Lösungen direkt im Code. Dabei konzentrieren wir uns auf die verpflichtenden Anforderungen (AA), die euch rechtliche Sicherheit geben, und bieten auf Wunsch auch erweiterte Maßnahmen (AAA).
Häufig gestellte Fragen
Digitale Barrierefreiheit wirft oft ganz praktische Fragen auf: Was bedeutet sie konkret? Wie lässt sie sich umsetzen? Und worauf sollten Träger besonders achten? In unseren FAQs finden Sie kompakte Antworten und praxisnahe Hinweise, die Orientierung geben.
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